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Presseartikel

Veröffentlichung des Deutschen Verein zum BTHG: Empfehlungen zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung

| Fachinformationen

Sehr geehrte Mitglieder des Arbeitskreis Betreuungsvereine,

die nachfolgende Information des Paritätischen Gesamtverbandes möchte ich gern an Sie weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christiane Schumacher
Referat Recht

Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. - Gandhistraße 5a - 30559 Hannover
Tel.: 0511/52486-395 - Fax: 0511/52486-333
christiane.schumacher@paritaetischer.de
vertretungsberechtigter Vorstand: Birgit Eckhardt, Vorsitzende, Rainer Flinks, Vorstand Wirtschaft und Finanzen
Vereinsregisternummer Amtsgericht Hannover: 2156

Verteiler
Info Behindertenpolitik
Info Soziale Psychiatrie
FORUM-Info
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem  1. Januar 2018 gelten die neuen Regelungen zum Teilhabe- und Gesamtplanverfahren im SGB IX. Dies stellt die beteiligten Akteure vor große Herausforderungen. Der  Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge hat daher im Juni 2019 die Empfehlungen zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung verabschiedet. Die Empfehlungen konzentrieren sich dabei auf das Gesamtplanverfahren und bieten Hinweise für das Verhältnis zur Teilhabeplanung. Sie richten sich an die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer, um aufzuzeigen, was insbesondere bei der Bedarfsermittlung beachtet werden sollte und welche Erwartungen an das Gesamtplanverfahren sich aus der Sicht der Menschen mit Behinderungen stellen.
Der Deutsche Verein will mit den vorliegenden Empfehlungen eine Hilfestellung bei der Anwendung der neuen rechtlichen Vorgaben sowie der damit verbundenen Instrumente und Verfahren der Bedarfsermittlung geben.
Die Empfehlungen sind im Anhang beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Scheytt

Referentin
Behinderten- und Psychiatriepolitik

Der Paritätische Gesamtverband
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