Der III. Vertrag bestimmt die einheitlichen Leistungsstandards und Leistungsvergütungen für Vereinbarungen nach § 75 ff SGB XII.
Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen
Der III. Vertrag bestimmt die einheitlichen Leistungsstandards und Leistungsvergütungen für Vereinbarungen nach § 75 ff SGB XII.
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