Müssen Kinder von Hartz-IV-Empfängern zu Hause bleiben, wenn ihre Mitschüler zur Klassenfahrt aufbrechen? Das Bundessozialgericht hat eindeutig geurteilt und einer Berliner Familie recht gegeben: Die Jobcenter tragen die Kosten - auch wenn die Reise weit, lang oder teuer ist.
Schullandheime und Bildungsstätten
Bundessozialgericht Hartz IV-Urteil
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